Zivilschutz: Probealarm

Aug 4, 2014 Bürgerservice

Die Sirenensignale für die akustische Warn- und Alarmsysteme sind in ganz Österreich einheitlich definiert.

Die Zivilschutz – Warnung

 Zivilschutzwarnung

Herannahende Gefahr!

Ein gleich bleibender Dauerton von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Es besteht zurzeit noch keine akute Gefährdung. Sie müssen sich aber auf eine herannahende Gefahr einstellen. Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät (ORF) ein, und informieren Sie sich über die weiteren Verhaltensmaßnahmen.

Der Zivilschutz – Alarm

 ZivilschutzAlarm

Gefahr!

Ein auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute bedeutet „Alarm“. Verlassen Sie die Straße und suchen Sie schützende Räumlichkeiten auf. Informieren Sie sich unbedingt über Radio oder TV, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollen. Die weiteren Verhaltensmaßnahmen werden Ihnen bekannt gegeben werden.

Die Zivilschutz – Entwarnung

 Zivilschutzentwarnung

Ende der Gefahr!

Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet „Entwarnung“. Die Gefahr ist vorbei. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben kann.

Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und auf die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen nähere Informationen über Radio oder Fernsehen eingeholt werden.

HV Julian Mayrhofer, BSc

Leitung Öffentlichkeitsarbeit | Funkwart