Zivilschutz: Probealarm 2016

Sep 7, 2016 Aktuelles, Bürgerservice
Wie jedes Jahr, wird am ersten Samstag im Oktober über Initiative des Bundesministeriums für Inneres in ganz Österreich ein Zivilschutz-Probealarm durchgeführt.
Neben der Überprüfung der technischen Einrichtungen soll mit diesem Probealarm in erster Linie der Bevölkerung die Sirenensignale für die Warnung und Alarmierung im Katastrophenfall in Erinnerung gebracht werden.Österreich verfügt über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem. Mit mehr als 8.000 Sirenen kann die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, alarmiert und über die Maßnahmen für die persönliche Sicherheit informiert werden.
Die zu treffenden Maßnahmen hängen von der Art des Ereignisses ab.
Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.

Die Sirenensignale für die akustische Warn- und Alarmsysteme sind in ganz Österreich einheitlich definiert.

 

Die Zivilschutz – Warnung 

 Zivilschutzwarnung

Herannahende Gefahr!

Ein gleich bleibender Dauerton von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Es besteht zurzeit noch keine akute Gefährdung. Sie müssen sich aber auf eine herannahende Gefahr einstellen. Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät (ORF) ein, und informieren Sie sich über die weiteren Verhaltensmaßnahmen.

Der Zivilschutz – Alarm 

 ZivilschutzAlarm

Gefahr!

Ein auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute bedeutet „Alarm“. Verlassen Sie die Straße und suchen Sie schützende Räumlichkeiten auf. Informieren Sie sich unbedingt über Radio oder TV, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollen. Die weiteren Verhaltensmaßnahmen werden Ihnen bekannt gegeben werden.

Die Zivilschutz – Entwarnung 

 Zivilschutzentwarnung

Ende der Gefahr!

Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet „Entwarnung“. Die Gefahr ist vorbei. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben kann.

Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und auf die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen nähere Informationen über Radio oder Fernsehen eingeholt werden.

HV Julian Mayrhofer, BSc

Leitung Öffentlichkeitsarbeit | Funkwart