Feuer im Freien

Die Abteilung Umweltschutz des Landes Salzburg bittet dringend um die Beachtung der

Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes (BGBl I 77/2010).

Somit ist das verbrennen biogener und nicht biogener Materialien verboten!

Ausgenommen davon sind :

  • Lager und Grillfeuer, wobei aber nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden darf.
  • punktuelles Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschunng.
  • weitere Ausnahmen können mit Verordnungen festgelegt werden

Zusätzlich sollte man sich noch über aktuelle Verordnungen informieren!

Nähere Infos:

Rechtsvorschrift (RIS)

 

 

 

BI Ing. Thomas Oppeneiger

Leitung Öffentlichkeitsarbeit | Zugskommandant | Feuerwehrrat | BOS-Drohnenpilot